Reglement über Finanzielle Unterstützung
Bitte lesen Sie unser Reglement sorgfältig und achten Sie darauf, sämtliche erforderlichen Beilagen mit zu senden.
- Die Stiftung leistet finanzielle Unterstützung an Alleinerziehende und Eltern in Ausbildung mit einem oder mehreren Kindern bis zum 10. Altersjahr, die sich in einer finanziellen Notlage befinden.
- Als finanzielle Unterstützung gelten Zuschüsse an die Wohnsituation.
- Eltern können grundsätzlich unterstützt werden, bis das jüngste Kind 10-jährig ist. Anschliessend sind keine finanziellen Unterstützungen mehr auszurichten. In Härtefällen sind Ausnahmen für eine befristete Zeitspanne möglich.
- Die Unterstützten wohnen zusammen mit ihren Kindern im gleichen Haushalt.
- Die Unterstützung entfällt oder wird sistiert, wenn und solange die Unterstützten von einer Institution Hilfe erhalten, welche die Beiträge der Stiftung von ihrer Unterstützung abzieht (z.B. Sozialfürsorge).
- Ein Kommissionsausschuss, bestehend aus dem Präsidium und einem weiteren Mitglied prüft die Gesuche der BewerberInnen anhand eines persönlichen Gesprächs, dem ausgefüllten Unterstützungsantrag und den dort verlangten Beilagen, sowie allfälligen Erkundigungen. Auf Grund dieser Prüfung setzt der Kommissionsausschuss die Höhe der finanziellen Unterstützung fest. Jedem/jeder Unterstützten wird eine Betreuerin aus der Stiftung zugeteilt.
- In regelmässigen Abständen können Angaben der Unterstützten überprüft werden. Dabei kann die von der Stiftung gewährte finanzielle Unterstützung modifiziert werden. Soll die Unterstützung reduziert werden, so sind die Unterstützten überdies schriftlich zu orientieren und ihnen die Reduktion so rechtzeitig im Voraus anzuzeigen, dass sie sich auf die neuen Verhältnisse einstellen können.
- Dieses Reglement ist ein integrierter Bestandteil der Unterstützungszusage. Bei Nichteinhaltung dieses Reglements kann die zugesagte Unterstützung fristlos gekündigt werden.